Das Regelwerk für die VITA
Die Genossenschaft ist eine besondere Unternehmensform. In ihr schließen sich mehrere Personen mit dem Ziel zusammen, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb den Einzelnen wirtschaftlich zu fördern. Gleichzeitig wird ein gemeinsamer Zweck verfolgt: Im Falle der VITA den Klimaschutz im Hochschwarzwald.
Dafür braucht es Regelungen. Diese sind zunächst im Genossenschaftsgesetz festgeschrieben. Und auf dieser Basis fußt die Satzung der VITA. Änderungen sind nur im Rahmen einer Generalversammlung durch mehrheitlichen Mitgliederbeschluss möglich.
Zuletzt geändert wurde sie durch Beschluss der Generalversammlung vom 26.Juni 2019.
Die wesentlichste Änderung war, dass die Stückelung der Genossenschaftsanteile auf 250 € beschlossen wurde. Dadurch wurde die Eintrittshürde für Neumitglieder gesenkt. Das trug erheblich dazu bei, dass wir seit 2019 bis heute die Anzahl der aktiven Genossen auf zwischenzeitlich über 300 ausbauen und somit mehr als verdoppeln konnten.
Begleiten Sie uns auf dem Weg zur Energiewende vor Ort
Schon mit 250 €, welche Sie der VITA für Klimaschutzprojekte im Hochschwarzwald leihen, sind Sie dabei.